Häufige Fragen

Logopädie, auch Sprachtherapie genannt, umfasst therapeutische Maßnahmen von Störungen des Spracherwerbs im Kindesalter, sowie Stimm-, Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen in jedem Alter.

Ziel ist, Störungen der Stimme, der Sprache, des Redeflusses, der Artikulation oder des Schluckens zu beheben bzw. zu bessern. Dies verbessert die Lebensqualität des Patienten und erleichtert die soziale Integration.

Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie trifft der behandelnde Arzt.

Die Heilmittelverordnung können folgende Ärzte austellen:

  • Allgemeinmediziner / Hausärzte
  • Zahnärzte und Kieferorthopäden
  • HNO Ärzte
  • Kinder- und Jugendmediziner
  • Phoniater und Pädaudiologen
  • Neurologen
  • Kinder- und Jugendpsychiater

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht für Patienten eine Zuzahlungspflicht in Form von 10 € Rezeptgebühr und 10 % des Verordnungswertes pro Verordnung. Jedoch ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bezüglich einer Zuzahlungsbefreiung lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet.
Meist findet die logopädische Therapie 1-2 Mal in der Woche statt.

Die Therapie findet in der Regel in den dafür zugelassenen Räumen in unserer Praxis statt.

Ist es dem Patienten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich in die Praxis zu kommen, kann der Arzt die Therapie auch als Hausbesuch verordnen.

Beim ersten Termin in der logopädischen Praxis ist es wichtig die vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung mitzubringen.

Falls Sie zusätzliche Unterlagen mit Befunden oder Berichten von anderen Ärzten, Therapeuten, etc. besitzen – bringen Sie diese auch zum ersten Gespräch mit. Diese können über wichtige Informationen verfügen, die für die bevorstehende Therapie relevant sein können.

Hier findet ein Erstgespräch, ein sogenanntes Anamnesegespräch statt. Die Kontaktaufnahme bei Kindern erfolgt auf eine spielerische und einfühlsame Weise. Hierbei wird der Wortschatz, das Sprachverständnis, die Grammatik und die Aussprache des Kindes beurteilt und ausgewertet.

Die Kontaktaufnahme bei Patienten mit neurologischen Störungen erfolgt auch im Beisein Angehöriger, die wir gerne beraten und auf Wunsch in die Therapie mit einbeziehen, um ein häusliches Üben zu ermöglichen.

In standardisierten Testverfahren wird das individuelle Problem ausgewertet, um eine optimal angepasste Therapie zu gewährleisten.

Gründe für eine logopädische Behandlung können sein:

  • Sprachentwicklungsstörung
  • Sprachentwicklungsverzögerung
  • Störungen der Artikulation / Aussprache (phonetisch – phonologische Störungen)
  • Störung des Wortschatzes (semantisch – lexikalische Störung)
  • Störungen der Grammatik (Dysgrammatismus)
  • Störung des Sprachverständnisses
  • Orofaziale Dysfunktionen / Myofunktionelle Störungen
  • infantiles Schluckmuster
  • Störungen nach frühkindlicher Hirnschädigung
  • Saug-, Kau-, und Schluckstörungen im Säuglings- und Kleinkindalter
  • Störung des Redeflusses z.B. Stottern oder Poltern
  • Mutismus / selektiver Mutismus
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung
  • Audiogene Sprechstörungen
  • Verbale Entwicklungsdyspraxie
  • Komplexe Störungen (z.B. Autismus)
  • Störungen der Schriftsprache, Lese-Rechtschreibschwäche
  • Störungen des Textverständnisses und der Textproduktion
  • Pragmatische Störungen
  • Aphasie (Sprachstörung nach Hirnverletzungen, z.B. Schlaganfall)
  • Dysphagie (Schluckstörung – z.B. nach Schlaganfall, bei ALS, etc.)
  • Facialisparesen (Gesichtslähmungen)
  • Dysarthrie / Dysarthorophonie (Sprechstörung – z.B. nach Schlaganfall, bei Parkinson, MS, etc.)
  • Stimmstörung (Dysphonie)
  • Sprechapraxie
  • Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten
  • Rinophonie / Näseln

Für eine Terminvereinbarung, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.

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